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Croian & Hein · Das Journal · Das Zolllager, und was Freilager wirklich sind
Schweiz · Praxis

Das Zolllager, und was Freilager wirklich sind.

September 20263 minCroian & Hein

Ein Freilager ist kein Tresor aus dem Film. Es ist eine zollrechtliche Fiktion mit einer Laderampe, und für einen Keller ist es entweder genau richtig oder verlorenes Geld.

Hinter dem Wort Freilager steht etwas Unspektakuläres und Nützliches: ein Lager auf Schweizer Boden, das der Zoll behandelt, als läge es ausserhalb. Die eingelagerten Waren gelten als im Transit, Zoll und Mehrwertsteuer sind ausgesetzt, solange sie dort bleiben.

Für einen Sammler lautet die Frage nicht, ob Freilager glamourös sind, sondern ob ein Zolllagerkonto der richtige Ort für einen Keller ist. Für manchen Keller lautet die ehrliche Antwort nein.

Wo, konkret

Das offene Zolllager wird von einem bewilligten Lagerhalter betrieben und kann Waren beliebiger Eigentümer aufnehmen. Das bekannteste ist der Komplex in La Praille in Genf, betrieben von der Ports Francs et Entrepôts de Genève SA, deren Mehrheitsaktionär der Kanton Genf ist. Es ist die älteste und grösste Anlage ihrer Art weltweit.

Genf ist nicht die einzige und für Wein oft nicht die beste Möglichkeit. Chavornay im Kanton Waadt und Embrach bei Zürich betreiben im selben Zollregime eigens gebaute, temperaturgeführte Weinkeller. Ein Betreiber, der bei 12 bis 13 Grad und stabiler Feuchte lagert, ist für einen Keller mehr wert als eine berühmte Adresse.

Was die Aussetzung bringt

  • Aufschub. Kein Zoll, keine Mehrwertsteuer, solange der Wein liegt. Bei einem grossen Keller sind 8,1%

über ein Jahrzehnt echtes Geld.

  • Saubere Ausfuhr. Eine nach London oder Hongkong verkaufte Flasche verlässt das Lager zur Ausfuhr, und

die schweizerischen Abgaben werden nie ausgelöst.

  • Dokumentierter Zustand. Das Lager liefert ein Inventar je Flasche und Temperaturaufzeichnungen. Beim

späteren Verkauf ist dieses Dokument einen spürbaren Teil des Preises wert.

Was 2016 geändert hat

Seit der Reform muss der Lagerhalter ein Inventar führen, das den wirtschaftlich Berechtigten ausweist und nicht nur den Einlagerer, und für zur Ausfuhr bestimmte Waren gilt eine deklarierte Lagerdauer. Der Zoll kann kontrollieren. Für einen redlichen Sammler ist die Wirkung administrativ.

Unverändert bleibt die steuerliche Lage: Aussetzung ist Aufschub. Sobald die Flasche ins Inland geht, sind Zoll und Mehrwertsteuer geschuldet, berechnet wie in der Notiz zur Einfuhr dargestellt.

Wann es die falsche Antwort ist

Wenn Sie ihn trinken wollen. Die Lagergebühren laufen, ob der Wein zulegt oder nicht. Über zwanzig Jahre übersteigen sie die aufgeschobene Mehrwertsteuer.

Wenn die Sammlung klein ist. Mindestgebühren machen zehn Kisten je Flasche teuer, und die Bearbeitung einer einzelnen Entnahme steht in keinem Verhältnis zum Anlass.

Wenn Sie ihn ansehen wollen. Zutritt nur nach Voranmeldung, in einem Betriebslager, und niemand lässt Sie mit Ihrem eigenen Wein allein.

Häufige Fragen
Was ist ein Zolllager in der Schweiz?

Eine bewilligte Anlage, in der Waren zollrechtlich ausgesetzt lagern. Zoll und Mehrwertsteuer werden erst bei der Überführung in den freien Verkehr geschuldet; bei Ausfuhr fallen sie nie an.

Ist das Genfer Freilager die einzige Möglichkeit für Wein?

Nein. Chavornay in der Waadt und Embrach bei Zürich bieten im selben Regime eigens gebaute, temperaturgeführte Weinkeller. Für Wein zählen die Lagerbedingungen mehr als die Adresse.

Hat die Reform von 2016 die anonyme Einlagerung beendet?

Sie verlangt die Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten und eine deklarierte Lagerdauer für zur Ausfuhr bestimmte Waren. An der Aussetzung von Zoll und Mehrwertsteuer hat sie nichts geändert.